Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anmietung
Das cje-Ferienheim kann nur von cje-Mitgliedern gemietet werden. Die Anmeldung eines Termins zur Belegung des cje-Ferienheims ist jederzeit ausschließlich online möglich. Vergabetermine finden drei Mal pro Jahr statt. Die Vergabeentscheidung wird per e-Mail versandt.
Mindestens eine Person der Reisegruppe muss mit den Gegebenheiten und Abläufen vor Ort vertraut sein.
Wird der gleiche Reisetermin von mehreren Teilnehmern der selben Gruppe angemeldet, so behält sich der cje vor keine der Anmeldungen zu berücksichtigen.

§ 2 Anreise und Abreise
Am Abreisetag muss das Ferienheim bis 14:00 Uhr gereinigt verlassen werden. Die Anreise ist somit ab 14:00 Uhr möglich.

§ 3 Preise / Abrechnung
Die Preise (Übernachtungen, Bettwäsche und Getränke) sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen und sind verbindlich.
Die Abrechnung muss innerhalb einer Woche nach Ende der Reise online erfolgen. Nach Abrechnungsprüfung wird eine schriftliche Rechnung versandt.

§ 4 Rücktritt von der Reise
Wird ein Termin innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt zurückgegeben, wird eine Gebühr in Höhe von 150 Euro fällig.

§ 5 Minderbelegung
Bei starker Abweichung zwischen angemeldeter und abgerechneter Übernachtungszahl, behält sich der cje vor pro Nacht und Person 5 Euro in Rechnung zu stellen.

§ 6 Getränke
Die Getränke werden vom cje in der Hütte bereitgestellt und müssen abgenommen werden. Der Verbrauch von mitgebrachten Getränken ist nicht erlaubt.

§ 7 Bettwäsche
Die Betten müssen bezogen werden. Die dafür notwendige Bettwäsche wird vom cje in der Hütte bereitgestellt. Der Preis für die Bettwäsche sowie das Alter ab wann die Bettwäsche berechnet wird ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Auch bei Nutzung eines Schlafsackes oder eigener Bettwäsche wird eine Bettwäschegarnitur berechnet.

§ 8 Haustiere
Haustiere dürfen nicht mit auf die Hütte genommen werden.

§ 9 Hausrecht
Während des Reiseaufenthaltes ist dem Getränkelieferant, Handwerkern, dem Hauseigentümer und Mitgliedern des Arbeitskreises Fontanella Zugang zum Ferienheim zu gewähren.

§ 10 Sicherheit
Die Sicherheitshinweise (Brandschutz, Notausgänge, etc.) sind zu beachten.
Die Zugänge zum Ferienheim sind im Winter zu räumen.

§ 11 Unterstützung cje
Wir erwarten von unseren Gästen Mithilfe oder Hilfestellung zum Unterhalt oder zur Bewirtschaftung unseres Hauses (z.B. Mithilfe beim Einlagern angelieferter Waren).

§ 12 Haftung
Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen übernimmt der cje keine Haftung.

§ 13 Schadensmeldung
Schäden am Inventar oder Gebäude sind spätestens nach Ende der Reise zu melden, auch wenn diese schon bei der Anreise vorhanden waren.